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   BGH, 23.03.1955 - 4 StR 94/55   

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https://dejure.org/1955,948
BGH, 23.03.1955 - 4 StR 94/55 (https://dejure.org/1955,948)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1955 - 4 StR 94/55 (https://dejure.org/1955,948)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1955 - 4 StR 94/55 (https://dejure.org/1955,948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 240
  • NJW 1955, 720
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1968 - 3 StR 227/68

    Geltung der Zehn-Jahres-Frist für den Zeitraum zwischen der Verbüßung der letzten

    Die Regelung des § 245 StGB in der Auslegung, wie sie hier vertreten wird, ist auch nicht ohne Sinn; das ergibt sich bereits aus dem, was oben zu den Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Gestaltung gesagt ist; jede dieser Regelungen ist "sinnvoll"; es ist Sache des Gesetzgebers festzulegen, welche dieser Möglichkeiten zum Gesetz erhoben werden soll (vgl. BGHSt 7, 240, 245) [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55].
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 457/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Die Nichtanwendung des StFG 1954 hinsichtlich der Begünstigung im Amt entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 312 und 7, 240; vgl. auch BVerfGE 10, 340).
  • BGH, 13.09.1955 - 5 StR 230/55

    Anforderungen an das Vorliegen des sexuelle Kindesmissbrauchs durch das "Spielen

    Dabei sind unter "selbständigen Handlungen" des Täters, "die einzeln unter das Gesetz fallen", alle amnestiefähigen Taten, d.h. alle Taten zu verstehen, die vor dem Stichtag begangen und nicht ihrer Art nach aus irgendwelchen besonderen Gründen, z.B. gemäß § 9 StFG 1954, von der Straffreiheit ausgeschlossen sind (vgl. BGH 6 StR 29/54 vom 8.9.1954 = BGHSt 6, 313; 4 StR 94/55 vom 23.3.1955 = BGHSt 7, 240).
  • BGH, 18.05.1955 - 3 StR 81/55

    Rechtsmittel

    Sowohl die vier Beihilfehandlungen wie die Aussageerpressung sind Handlungen, die im Sinne des § 11 StFG einzeln unter dieses Gesetz fallen (BGHSt 6, 312, BGH 4 StR 94/55 vom 23.3.55).
  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 345/55

    Rechtsmittel

    Bejaht die Strafkammer die Anwendbarkeit der Amnestie in diesem Falle, dann bleibt die Tat nach § 11 Abs. 3 StFrG bei der Gesamtstrafenbildung außer Betracht, weil sie mit Taten zusammentrifft, die nicht unter die Amnestie fallen, auch wenn die sonst zu bildende Gesamtstrafe höher als ein Jahr ist (vgl BGHSt 6, 312; 7, 240) [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55].
  • BGH, 29.06.1955 - 4 StR 251/55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in einer vom Oberlandesgericht Hamm gemäss § 121 Abs. 2 GVG vorgelegten Sache durch Beschluss vom 23. März 1955 über dieselbe Rechtsfrage entschieden (4 StR 94/55 = NJW 1955, 720).
  • BGH, 18.12.1959 - 4 StR 514/59

    Rechtsmittel

    Dagegen hat der Tatrichter § 4 Abs. 1. StFrG 1949 zu Unrecht außer acht gelassen; denn er hat für jede der beiden vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes (15. September 1949) verübten Straftaten ohne Berücksichtigung der anderen geprüft, ob die für sie zu erwartende Einzelstrafe unter der Straffreiheitsgrenze bleibe, obwohl es für diese Frage nach § 4 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 4 lediglich auf die für beide zu erwartende Gesamtstrafe ankommt (BGH bei LM § 4 StFrG 1949 Nr. 4; BGHSt 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; NJW 1955, 312 Nr. 20 a.E.; Brandstetter, Straffreiheitsgesetz 1949 § 4 Anm. 2).
  • BGH, 22.11.1955 - 2 StR 238/55

    Rechtsmittel

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